Allgemeine Geschäftsbedingungen

Holzmacher Kuppenheim GmbH
Friedrichstraße 2
76456 Kuppenheim 

Telefon +49(0)7228-75398-84
Telefax +49(0)7228-75398-88

UstIdNr: DE354617053
Steuernr. 39485/27808  FA Rastatt

Handelsregister B des Amtsgerichts
Mannheim HRB 744596

Geschäftsführer: Andreas Henschel und Michael Kiefer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen 

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
  9. Anwendbares Recht
  10. Gerichtsstand
  11. Verhaltenskodex
  12. Alternative Streitbeilegung

 

(1) Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Kunden“ genannt), auch für Nachbestellungen.

 

(2) Lieferung

Die Liefermöglichkeit ist in jedem Falle vorbehalten. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns von der Verpflichtung zur Leistung und von der Einhaltung der Lieferfrist. Angegebene oder vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie gelten jedoch nicht als vertraglich zugesichert. Vorstehend genannte Umstände berechtigen uns, durch besondere Erklärung die Lieferpflicht für Teile der übernommenen Aufträge zu beschränken und die Lieferfristen zu verlängern. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen werden nach Möglichkeit vermieden; wir sind jedoch berechtigt, diese in zumutbarem Umfang vorzunehmen. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % ist technisch bedingt und wird vom Kunden akzeptiert.

 

(3) Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Art und Weg des Versandes bleiben uns überlassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit dem Versand ab unserem Lager auf den Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei Express-, Eilgut- und Postsendungen wird die Mehrfracht in Rechnung gestellt. Leihbehälter und Paletten bleiben unser Eigentum.

 

(4) Materialvorbehalte

Unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Brenndauer, Größe oder dergleichen aus begründetem Anlass behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheitsgarantien.

 

(5) Ausschlussfristen

Mängelrügen können nur längstens 6 Tage nach Empfang der Ware angebracht werden. Transportschäden müssen dem Überbringer sofort gemeldet werden. Bei Unterlassung können wir die Rücknahme oder Ersatzlieferung ablehnen. Beanstandungen der Qualität der Ware sind ebenso innerhalb von 6 Tagen zu melden. Wir sind berechtigt, dafür Ersatz zu leisten, ein Rücktritt ist insoweit ausgeschlossen. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen.

 

(6) Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur unter Eigentumsvorbehalt; der Kunde erklärt sich durch Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei Hereingabe von Schecks und Wechseln gilt erst deren Einlösung als Zahlung.

Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zum Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Veräußert der Kunde die Waren seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug-um-Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinen Kunden einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich im Fall eines Kontokorrentverhältnisses auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Gegenständen Dritter durch den Kunden deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Kunden verwendeten Gegenständen Dritter im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Wird die unter Eigentumsvorbehalts veräußerte Sache mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritten verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

Wir sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die von uns gelieferten Waren und die aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung entstehenden Forderungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit zu besichtigen, insbesondere den Lagerungsort zu betreten.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Bevor die Ware nicht in das uneingeschränkte Eigentum des Kunden übergegangen ist, darf dieser sie weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware hat uns der Kunde unter Zugänglichmachung aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Der Kunde ist verpflichtet, unsere Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit bereits im Voraus an uns ab.

 

(7) Zahlungsfähigkeit des Kunden

Wir können Sicherheit oder Vorkasse, insbesondere bei Neukunden, verlangen oder von der Lieferung zurücktreten, falls eine später eingehende Auskunft die Vermögensverhältnisse ungünstig beurteilt.

 

(8) Preise und Zahlungsbedingungen

Als Verkaufspreis wird der am Tage der Lieferung gültige Preis, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, in Rechnung gestellt. 

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Weiterhin behalten wir uns vor, an unbekannte Kunden nur unter Nachnahmen des Rechnungsbetrages zu liefern.

 

(9) Zahlungsverpflichtung

Die Zahlungspflicht wird nicht durch ein Verlangen nach Minderung berührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

(10) Abwehrklausel

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sämtliche abweichenden Geschäftsbedingungen seitens des Kunden sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend.

 

(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens in 76456 Kuppenheim. Gerichtsstand unter Vollkaufleuten ist das Amtsgericht Rastatt.

 

(12) Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu verarbeiten und zu speichern. Ihre Daten werden von uns nicht weitergegeben.

 

Stand: Kuppenheim, Juli 2023